Inklusion

 

Inklusion im weiteren Sinn meint ein umfassendes Konzept des menschlichen Zusammenlebens, das den gesellschaftlichen Umgang mit Heterogenität beschreibt. Inklusion wird auch als Weg aufgefasst, hin zu dem Ziel der gleichberechtigten und vollumfängliche Teilhabe aller Menschen an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion gehört seit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die 2006 verabschiedet wurde, zu den allgemeinen Menschenrechten. Ausgehend von dem dynamischen Modell des Behinderungsbegriffes aus umwelt- und einstellungsbedingten Barrieren sowie individueller Beeinträchtigung kommt es darauf an, dass sich die Gesellschaft und ihre Institutionen dahin gehend verändern, dass Barrieren abgebaut werden und Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Teilhabe unterstützt werden. Dabei bildet die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben.

 

Relevanz für Brandenburg

  • Mit Anerkennung der UN Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, das Bildungssystem inklusiv zu gestalten.
  • Die Kommunen mit KiTa-, Schul- und Sozialleistungsträgern stehen gemeinsam mit dem Land in der Verantwortung, die Verwirklichung von inklusiver Bildung stetig voran zu treiben und das Recht auf Teilhabe an Bildung gemäß dem 9. Sozialgesetzbuch zu gewährleisten.
  • Im Land Brandenburg lernen Kinder mit und ohne Behinderung vorrangig im gemeinsamen Unterricht. Diese Entwicklung wurde mit der Einführung des Konzeptes der Landesregierung „Gemeinsames Lernen in der Schule“ im Schuljahr 2017/18 intensiviert. Inzwischen gibt es 231 „Schulen gemeinsamen Lernens“ im Land Brandenburg.

 

Akteure im Land Brandenburg

Landespolitische Konzepte

  • Konzept der Landesregierung für das gemeinsame Lernen in der Schule [mehr lesen]
  • Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket 2.0 der Landesregierung Brandenburg [mehr lesen]

Praxisbeispiele für kommunale Steuerung

  • Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz legt im Rahmen des Kommunalen Bildungsmanagements einen der Themenschwerpunkt in der Inklusion. Der Landkreis ruft jährlich einen Inklusionspreis aus, um Bildungsakteure für ihre Bemühungen und guten Beispiele in der Inklusiven Bildung Wertschätzung auszudrücken. Der Preis ist mit 1500 € dotiert und soll dazu ermutigen, den Prozess des gemeinsamen Lernens und Zusammenlebens aller Bürger*innen voranzutreiben. Das Bildungsbüro publizierte ebenfalls einen Faktencheck „Inklusion“. [mehr lesen]
  • Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft eine Pool-Lösung als Hilfe zur angemessenen Schulbildung für Kinder mit Behinderungen erarbeitet. Poollösungen zielen darauf ab, alle für das gemeinsame Lernen notwendigen Ressourcen für Eingliederungshilfen sowie pädagogisches Personal als gemeinsame Ressource für die Schulassistenz zu bündeln und sowohl interventiv als auch präventiv zu nutzen. [mehr lesen: S. 15 ff.]
  • Der Landkreis Peine hat ein kooperatives Assistenzmodell an Grundschulen entwickelt. Dieses verfolgt das Ziel, dass alle Kinder ohne zusätzliche und individuelle Schulbegleitung die Grundschulzeit erfolgreich zu meistern und am Ende der Grundschulzeit so selbstständig wie möglich am Unterricht teilhaben zu können. [mehr lesen: S. 44 ff.]

Praxisbeispiele für analog-digital vernetzte Angebote

  • IKKE – Die digitale Küche: Das Ziel des Projektes ist es, eine zukunftsweisende und gemeinsam nutzbare digitale Lehr- und Lernumgebung für Menschen ohne und mit Behinderungen in der beruflichen Bildung zu entwickeln. Die jungen Menschen können anhand von eigens für das Berufsbild „Köch*in“ entwickelter digitaler Lehr -und Lerntools selbstbestimmt und zeitunabhängig gemeinsam von- und miteinander lernen. [mehr lesen]

Projekt „Circus & Inklusion“ an der Ev. Grundschule Babelsberg